Der BUND Thüringen fordert, dass die Landesregierung ihr Handeln an Nachhaltigkeitszielen orientiert, statt weiter aufkurzfristige Erträge zu bauen.
„Thüringens einzigartige Karstlandschaften und seine alten Wälder dürfen nicht weiter für kurzfristige Profite vom notwendigen Schutz ausgenommen werden“, fordert Ron Hoffmann, Landesvorsitzender des BUND Thüringen.
„Wenn die Industrielobby ruft, dürfen in Thüringen streng geschützte Gebiete abgebaggert und wichtige Koalitionsvereinbarungen außer Kraft gesetzt werden. Damit zeigt die Landesregierung, dass sie von einer nachhaltigen Entwicklung des Landes nichts wissen will“, so Hoffmann weiter.
Hoffmann machte deutlich, dass die Landesregierung ein Jahr vor der Landtagswahl zwei umweltpolitische Kernanliegen aufzugeben droht. Die Umsetzung des 25.000 ha-Ziels zur Schaffung weiterer nutzungsfreier Urwaldflächen ist nicht einmal zur Hälfte geschafft und wird von der Verwaltung weiter verwässert. Zum anderen torpediert die Landesregierung das Anliegen einer nachhaltigen Entwicklung der Gipskarstlandschaft Südharz, indem sie weitere Gipsabbauflächen zulässt und die Schaffung eines Biosphärenreservats ohne Bürgervotum zu den Akten legt.
Angelika Zahrnt, Ehrenvorsitzende des BUND und Mitglied des Nachhaltigkeitsbeirats der Bundesregierung, warnte ebenfalls eindringlich vor der Wachstumsdoktrin der Politik. Der Energie-, und Ressourcenverbrauch inkl. Fläche und Verlust von Biodiversität müsse stattdessen gestoppt und entsprechend den Nachhaltigkeitszielen zurückgefahren werden. Eine moderne Gesellschaft dürfe nicht auf Handlungsweisen basieren, die für Menschen und Natur negative Auswirkungen hat.
Die Landesversammlung des BUND Thüringen beschloss ebenfalls einen Appell zur Demokratisierung des Bergrechts. In Thüringens Gipskarstlandschaft häuften sich in jüngster Zeit Eingriffe in gesetzlich geschützte Biotope, welche mit Betriebsplanverfahren nach Bergrecht zugelassen wurden. Hier sieht der BUND Thüringen auf Landes- und Bundesebene politisch dringend Handlungsbedarf. Würde dann noch dem Anliegen der Firma Knauf stattgegeben, das Naturschutzgebiet Alter Stolberg für den Gipsabbau freizugeben, wäre einer generellen Aufweichung von Schutzgebietsstandards Tür und Tor geöffnet. Deshalb hat sich die Landesversammlung dazu entschlossen, gegen dieses Vorhaben notfalls zu klagen.