Das Naturschutzgebiet Rüdigsdorfer Schweiz ist innerhalb Thüringens eines der floristischen Hotspots. Die Hauptbedrohung für die Artenvielfalt geht von der Gipsindustrie aus. Zur Abwendung einer anderen Bedrohung, gab es gestern ein wichtiges Treffen…
Er sieht aus, wie ein ganz gewöhnlicher, weißer Doldenblütler, ist aber mittlerweile eine Rarität: Der stark gefährdete Steppen-Sesel (Seseli annuum) soll in der Rüdigsdorfer Schweiz erhalten bleiben.
Denn die meisten bedrohten Pflanzenarten des Gebietes siedeln in oftmals lückigen Trocken- und Halbtrockenrasen, die zu ihrer Erhaltung auf Beweidung oder Mahd angewiesen sind. Die Erhaltung des „Inventars“ ist in der Schutzgebietsverordnung ebenso festgeschrieben, wie in der FFH-Richtlinie der EU von 1992 mit ihrem Verschlechterungsverbot.
Das Naturschutzgebiet liegt im FFH-Gebiet Rüdigsdorfer Schweiz-Harzfelder Holz-Hasenwinkel. Dennoch gab es seit der Wende Verluste von Wuchsorten oder zumindest negative Entwicklungen bei mehreren Populationen, teils durch eine zum Teil kräftige Gehölzentwicklung infolge Nutzungsaufgabe, teils durch eine nicht optimale Landschaftspflege.
Das gestrige Treffen mit einem Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde und dem Bewirtschafter großer Teile des sensiblen Gebietes diente ganz in diesem Sinne dem Schutz verbliebener Wuchsorte bedrohter Pflanzenarten vor Fraßschäden, Tritt und weidebedingtem Nährstoffeintrag. Für einige Arten und Wuchsorte ist eine gezielte und gelegentliche extensive Mahd sinnvoller, als eine Beweidung während der besonders sensiblen Phase von Blüte und Fruchtbildung. Der möglichen Verdrängung bedrohter Arten sollte zumindest punktuell durch die Beibehaltung früherer, bewährter Bewirtschaftungsformen oder einer nur sporadischen Bewirtschaftung verhindert werden.
Ganz in diesem Sinne einigten sich die drei Vertreter von Behörde, Landwirtschaft und ehrenamtlichem Naturschutz auf eine Auskopplung von drei Wuchsorten zum Teil hochgradig bedrohter Pflanzenarten. Hierbei handelt es sich um den in Thüringen stark gefährdeten Steppen-Sesel (Seseli annuum), den ebenfalls stark gefährdeten Ährigen Blauweiderich (Veronica spicata), einen Wuchsort des sogar weltweit sehr seltenen und deutschlandweit vom Aussterben bedrohten Pilzes Zierlicher Braunsporstacheling (Sarcodon lepidus) und um ein Vorkommen u.a. der extrem nährstoffempfindlichen, vom Aussterben bedrohten Erdflechtenarten Squamarina lentigera und Buellia epigaea.
Im Gegenzug werden wir ehrenamtliche Naturschützer die meist sehr kleinen ausgekoppelten Flächen gelegentlich mähen, um eine Verbuschung oder Verfilzung zu verhindern.
Der Unteren Naturschutzbehörde sei ebenso gedankt wie dem Bewirtschafter der Rüdigsdorfer Schweiz, Meyk Forst, dessen Tiere weite Teile der Rüdigsdorfer Schweiz offenhalten und der die Auskopplungen vornimmt. Dass er den Auskopplungen zustimmen würde, ist nicht selbstverständlich. Sie sind nicht vorgeschrieben.
Bei aller berechtigter Genugtuung über das erreichte Einvernehmen bleibt also ein Wermutstropfen: Damit die Bewirtschaftung unserer Naturschutzgebiete von vornherein im Sinne einer Erfüllung von Schutzgebietsverordnungen, Biodiversitätsstrategie und FFH-Richtlinie gestaltet werden kann, müssen den zahlreichen Regelungen und Lippenbekenntnissen von Umweltministerin Siegesmund endlich auch bei uns spürbare Taten folgen. Das hieße zum Beispiel, Behörden dazu zu verpflichten, schon vor der Aufnahme einer wirtschaftlichen Nutzung den Bestand bedrohter Arten explizit zu berücksichtigen und die Bewirtschaftungsverträge punktuell an deren Ansprüchen auszurichten.
Dies könnte zum Beispiel auch durch die rechtzeitige Einbeziehung von Umweltverbänden geschehen, die sich hernach um die Pflege dieser Wuchsorte kümmern. Punktuelle Daten zu den Vorkommen bedrohter Arten wurden von uns Botanikern seit 1990 erfasst. Sie liegen bei der TLUG vor.
Eigentlich aber sollte es sich für Landwirte finanziell lohnen, zum Beispiel artenschutzbegründete punktuelle Auskopplungen oder eventuell notwendige spezielle Bewirtschaftungsweisen vorzunehmen. Damit wäre der wuchsortbezogene Artenschutz ein Teil der Bewirtschaftung! Dies müsste für Naturschutz- und FFH-Gebiete angesichts der ihnen zugrundeliegenden Regelungen eigentlich selbstverständlich sein.
Denn wie sonst wollen wir unter anderem unsere Biodiversitätsstrategien umsetzen und wie wollen wir den immer dramatischer ausfallenden Roten Listen bedrohter Arten etwas Wirksames entgegensetzen? Hier gibt es einige Widersprüche und zugleich eine ganze Reihe von Möglichkeiten: Im Sinne einer Möglichkeit wurde gestern ein hoffnungsvoller Beschluss gefasst.
Denn die zum Teil letzten Wuchsorte seltener Pflanzenarten befinden sich oft auf winzigen Splitterflächen. Mit einem verhältnismäßig kleinen Aufwand, zum Beispiel einer Auskopplung, kann ein großer Gewinn für den Naturschutz erreicht werden. Das wäre ein weiterer Schritt dazu, den Naturschutz in Naturschutzgebieten zu stärken. Die beschriebenen Widersprüche schreien doch eigentlich geradezu nach einer baldigen Lösung auf Landesebene. Fraglich nur, ob dies das grüne Umweltministerium genauso sieht.
Solange es jedoch kein Muss zur konkreten Berücksichtigung von Wuchsorten bedrohter Arten bei der Bewirtschaftungsplanung gibt, werden die Widersprüche weiter bestehen, und es wird weitere Verluste bedrohter Arten im Gebiet geben. Diesem Trend stand das gestrige Treffen „Freiwilliger“ erfreulicherweise entgegen. Es sollte beispielgebend sein.
Bodo Schwarzberg