Anbei eine Zusammenfassung unserer Argumentation zum Thema Bedarfe an Naturgips zum Regionalplanentwurf:
Zusammenfassung der Stellungnahme des BUND zum RP 2018
1) Die neu geschaffene Rubrik „Vorranggebiete vorsorgende Rohstoffgewinnung“ ist ersatzlos zu streichen.
In dieser Kategorie ist eine Erweiterung des umstrittenen Abbaufeldes Kuhberg von bisher 18 ha um 30 ha, sowie eine bisher unverritzte Fläche von 38 ha links der Straße zwischen Steigerthal und Buchholz vorgesehen. Beide Flächen haben eine prägende Bedeutung für das typische Landschaftsbild des Südharzes mit extensiver Landwirtschaft, Obsthecken, Trocken- und Halbtrockenrasen. Sollten die „Vorranggebiete vorsorgende Rohstoffgewinnung“ beschlossen werden, würde sich diese Planung auf einen Zeitraum ab 2043! beziehen. Dies übersteigt den Planungshorizont eines Regionalplanes bei weitem und nimmt künftigen Generationen jeglichen Handlungsspielraum bei der Gestaltung ihrer Lebenswelt.
2) Die Ausweisung neuer Vorrangflächen zur Gips- bzw. Anhydritgewinnung gegenüber dem RP 2012 lehnen wir ab.
Es sollen neue Flächen am Rüsselsee, Hohe Schleife, Ellricher Klippen, Himmelsberg, Mühlberg und Kuhberg mit einer Gesamtfläche von 87 ha zusätzlich ausgewiesen werden. Somit wären im Kreisgebiet Nordhausen insgesamt 672 ha als Vorranggebiete für den Gipsabbau vorgesehen.
Die entsprechnden Bedarfe konnten nicht nachgewiesen werden.
Zur Veranschaulichung die tabellarische Gegenüberstellung der einzelnen Flächen:
https://www.flickr.com/photos/bund-nordhausen/32275992208/in/dateposted-public/
Begründung:
- Laut Planungsbüro Reyer fehlen gegenüber dem RP2012 noch 25 ha hochwertige Gipse, um den Bedarf an Naturgipsen für 25 Jahre zu decken.
Demgegenüber sollen jedoch 87 ha an neuen Vorranggebieten ausgewiesen werden. - Laut Planungsbüro Reyer fehlen gegenüber dem RP2012 noch 25 ha hochwertige Gipse, um den Bedarf an Naturgipsen für 25 Jahre zu decken.
Die Berechnung dieses Wertes ist jedoch fehlerhaft.
Bei der Berechnung des Flächenbedarfes wurde die Gesamtgipsproduktion pro Jahr von
0,6 Mio t zugrunde gelegt. Diese Zahl beinhaltet jedoch sowohl hochwertige als auch nicht hochwertige Gipse.
Da Zahlen zum Bedarf an hochwertigen Gipsen von der Gipsindustrie nicht vorgelegt werden, wurde einfach diese Gesamtmenge als Bedarf an hochwertigen Gipsen angesetzt und somit ein viel zu hoher Bedarf an hochwertigen Gipsen berechnet:
0,62 Mio t * 25 Jahre = 15,5 Mio t
Ohne belastbaren Bedarfsnachweis darf es keine neuen Flächenzuweisungen geben! - Im Gutachten des Planungsbüros Reyer wird von theoretischen Flächenverbräuchen ausgegangen. Es wird die benötigte Tonnage über die Dichte und die Gesteinsmächtigkeit in benötigte Fläche umgerechnet. Dabei wird mit der minimalen Gesteinsmächtigkeit von 10 m gerechnet, obwohl laut Gutachten in der Realität die Mächtigkeiten zwischen 10 und 30 m liegen. Somit kommt ein viel zu hoher Flächenverbrauch heraus.
- Es erfolgt außerdem kein Vergleich des theoretisch berechneten Flächenverbrauches mit dem realen Flächenverbrauch. Hier eine Darstellung der realen Flächenverbräuche laut Gutachten:
Aus der Darstellung ist ersichtlich:
- * Es ist schon jetzt eine größere Fläche im Abbau (183 ha), als jemals bisher abgebaut wurde
(69 ha) - * Es gibt mehr Reserven an Flächen (281 ha), als gerade im Abbau (183 ha) sind
- * Es sind schon im RP 2012 mehr Reservegebiete ausgewiesen (281 ha), als jemals abgebaut wurden (69 ha) + gerade im Abbau befindlich (183 ha) sind. (252 ha)
Es erschliesst sich nicht, wieso derartig große Flächenreserven bei einer im Gutachten angenommenen konstanten Fördermenge im RP nochmals erhöht werden sollen.
- Eine lineare Fortschreibung des Naturgipsverbrauches für die nächsten 25 Jahre widerspricht dem Wort und Geist des LEP. Um ihre Bedarfe an Naturgips zu untermauern, muss die Gipsindustrie ein nachvollziehbares Ausstiegszenario aus der Naturgipsverwendung unter Berücksichtigung von Substitutionsmöglichkeiten vorlegen. Daraus würde ein sinkender jährlicher Bedarf an Naturgips resultieren.
Anbei die Version als Datei zum runterladen:
_Kurzversion_Stellungnahme_Bedarfe_BUND